
ist im Mittelalter ein zwischen Zivilverfahren und Strafverfahren stehendes besonderes Leumundsverfahren, das seit dem 16. Jh. im Inquisitionsprozess aufgeht.Müller, R., Studien zum Inzichtverfahren, 1939, Neudruck 1970
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Inzichtverfahren (mhd. inziht = Beschuldigung). Ein auf Grund von Verdachtsmomenten (Indizien), aber auch schon auf Gerüchte oder bloßen Argwohn hin auf Antrag eines Klägers (Diffamationsklage) eröffnetes Gerichtsverfahren. Von einer nicht durch Indizien erhärteten Beschuldigung konnte sich der Bekl...
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