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Kabinettsprinzip

Kabinettsprinzip Logo #42000 Nach dem Kabinettsprinzip werden Beschlüsse der Regierung von allen Kabinettsmitgliedern durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst. Weicht der Bundeskanzler von der Mehrheitsmeinung ab, kann er seine Richtlinienkompetenz in Anspruch nehmen. Siehe auch: Kanzlerdemokratie, Kanzlerprinzip ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kabinettsprinzip

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Kabinettsprinzip Logo #42343Kommt es in ressortübergreifenden Fragen nicht zu einer Einigung zwischen den beteiligten Ministerien, so entscheidet gem. Art. 65 S. 3 GG die Bundesregierung insgesamt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Kabinettsprinzip Logo #42834Siehe unter Regierungsprinzipien.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/kabinettsprinzip.php
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