
Als Königswahl bezeichnet man die Erhebung eines Kandidaten zum König durch ein bestimmtes Gremium. Während die Thronfolge des Königs in den meisten Kulturen durch die Erbfolge geregelt ist, gibt es aber auch Wahlmonarchien. Anzutreffen war die Königswahl insbesondere in den germanischen Nachfolgestaaten des römischen Reiches während der Ze...
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ist die Wahl des Königs. Sie bedeutet vielfach nur eine Auswahl innerhalb eines mit Königsheil begabten Geschlechtes. Anfangs sind die Wähler Große des Reiches ohne feste Abgrenzung. Im 13. Jh. sondern sich im deutschen Reich die sieben Kurfürsten aus. Einzelheiten des Wahlverfahrens werden immer genauer festgelegt. Im 14. Jh. setzt sich dabei...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Königswahl, König, Wahlkapitulation.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Königswahl (mlat. electio). Das Wahlsystem lässt sich in verschiedene Perioden gliedern: Zunächst herrschte das Geblütsrecht mit der Möglichkeit der Designation des Nachfolgers; dabei blieb die Wahl auf die königliche Dynastie beschränkt, der Nachfolger wurde oft schon zu Lebzeiten des Monarchen ein...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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