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Jüngstenrecht Logo #42015(Minorat) ist das Erbrecht des Jüngsten als Alleinerben bei mehreren an sich gleich nahen Verwandten. Es entsteht im Anerbenrecht. Es ist weniger verbreitet als das Ältestenrecht.Hübner 803; Kroeschell, DRG 2
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Jüngstenrecht Logo #42134Jüngstenrecht, örtlicher Brauch, bei ungeteilter Einzelerbfolge eines Bauern- oder Adelsguts (Höferecht) das jüngste Kind zu bevorzugen. Unter Minorat versteht man die Nachfolge des Jüngsten unter mehreren gleich nahen Verwandten, unter Juniorat die Nachfolge des jüngsten männlichen Familienmitg...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Jüngstenrecht Logo #42295Jüngstenrecht . Obwohl das Vorrecht der Erstgeburt eine alte und in den meisten Ländern vorherrschende Institution ist, so finden sich doch in den meisten europäischen Ländern und sonst Spuren einer Bevorzugung des jüngsten Sohns, wie in der Josephssage. So wird im Rigsmâl (Edda) der jüngste Sohn Jarls der erste König etc. Auch in England (...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Jüngstenrecht Logo #42871das Vorrecht des Jüngsten auf das Erbe, Jüngstenrecht, Jüngstenerbgut; Gegensatz: Majorat...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/juengstenrecht
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