[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Vermittelst des Loses ausheben. Rekruten auslosen. 2) Vermittelst des Loses unter die Leute bringen, ausspielen. Waaren auslosen. Ein Pferd auslosen. So auch die Auslosung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4290
Gegen das A. als vertragl. festgelegte Art zur Verteilung von Vorteilen u. Lasten (vgl. öABGB. §§ 835 841) ist nichts einzuwenden, wenn nicht irgendein hinzukommender Grund dagegen spricht. Wenn dadurch Streitigkeiten vermieden od. bereinigt werden, ist es zu begrüßen (vgl. Spr 16,33). Anders steht es mit dem A., durch das... Gefunden auf https://stjosef.at/morallexikon/auslosen.htm