
Justizium oder Justitium, Rechtsstillstand, den Stillstand der Rechtspflege nennt man eine gerichtliche Untätigkeit. == Begriff == Ein Justitium kann auf höchst unterschiedlichen Gründen basieren: Der Begriff geht auf das römische Rechtsinstitut des iustitium zurück. Das Wort selbst ist ein Kompositum aus lateinisch ius (Recht) und stitium (S...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Justizium

die Einstellung der Gerichtstätigkeit wegen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Revolution, staatlicher Zusammenbruch). Das Justizium führt nach § 245 ZPO zur Unterbrechung der schwebenden Gerichtsverfahren. – Ähnlich in Österreich (§ 161 ZPO).
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