
Justizfachwirt ist die Berufsbezeichnung der Beamten des mittleren Justizdienstes nach Abschluss ihrer Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Im öffentlichen Dienst führen sie Amts- oder Funktionsbezeichnungen. Wie Justizfachangestellte sind Justizfachwirte in der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig und erledigen dort ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Justizfachwirt
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