
Justifizieren (lat.), berichtigen, rechtfertigen, früher auch s. v. w. hinrichten; Justifikation, Rechtfertigung, insbesondere bei Rechtsmitteln die Ausführung und Begründung derselben; bei Rechnungen die Genehmigung derselben nach vorgängiger Revision und Feststellung. Diese erfolgt namentlich bei Staats-, Gemeinde-, Korporationsrechnungen u. ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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