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Jus emporii Bedeutung
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Jus emporii
Jus emporii (lat.), im Mittelalter das Recht mancher Städte, wonach alle durchgehenden Waren eine Zeitlang in der Stadt lagern und daselbst zum Verkauf ausgestellt werden mußten.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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