Juniorat (lat.), die bei Familienfideikommissen, Stamm- und auch bei Bauerngütern vorkommende Successionsordnung, wonach unter den gleich nahen erbfolgefähigen Agnaten stets der jüngste zur Erbfolge berufen wird und insbesondere der jüngste Sohn das Gut zu übernehmen hat. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html