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Judikatur

Judikatur Logo #42000 Als Judikatur (von lateinisch iudicare = richten, urteilen) bezeichnet man die Gesamtheit der richtungsweisenden Gerichtsurteile. Ein einzelnes Urteil wird meist als Judikat, ein erstmals über eine wesentliche Rechtsfrage entscheidendes Urteil als Präjudiz bezeichnet. Oft wird der Begriff auch als Synonym für Rechtsprechung verwendet, besonders...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Judikatur

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Judikatur Logo #42015(F.) RechtsprechungMertens, H., Untersuchungen zur zivilrechtlichen Judikatur des Reichsgerichts, AcP 174 (1974), 333 ; Schulte-Nölke, H., Rheinische Judikatur, ZNR 1998, 84
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Judikatur Logo #40204(lat.) 'die Rechtsprechung'.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

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Judikatur Logo #42295Judikatur (lat.), Rechtsprechung; namentlich die in den Urteilsgründen niedergelegte und in den Urteilen selbst zum Ausdruck gebrachte Rechtsanschauung, daher s. v. w. Gerichtspraxis, Gerichtsgebrauch.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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