
Als Judikatur (von lateinisch iudicare = richten, urteilen) bezeichnet man die Gesamtheit der richtungsweisenden Gerichtsurteile. Ein einzelnes Urteil wird meist als Judikat, ein erstmals über eine wesentliche Rechtsfrage entscheidendes Urteil als Präjudiz bezeichnet. Oft wird der Begriff auch als Synonym für Rechtsprechung verwendet, besonders...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Judikatur

(F.) RechtsprechungMertens, H., Untersuchungen zur zivilrechtlichen Judikatur des Reichsgerichts, AcP 174 (1974), 333 ; Schulte-Nölke, H., Rheinische Judikatur, ZNR 1998, 84
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

(lat.) 'die Rechtsprechung'.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Judikatur (lat.), Rechtsprechung; namentlich die in den Urteilsgründen niedergelegte und in den Urteilen selbst zum Ausdruck gebrachte Rechtsanschauung, daher s. v. w. Gerichtspraxis, Gerichtsgebrauch.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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