
Jizya [gespr. Dschisya] (von arab. jazâ = »Belohnung«, »Zahlung«) ist die nach Qur'ân ( Koran) 9:29 den Nichtmuslimen auferlegte Kopfsteuer, die in etwa das Gegenstück zur islamischen Zakat (Almosen, Sozialabgabe) darstellt, die Muslime entrichten müssen. Als Gegenleistung für die jizya ist der...
Gefunden auf
https://relilex.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.