
Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers beziehungsweise Lichtbildners für seine Fotografien. Zu unterscheiden ist der Begriff vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten. Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von Kunstgegenständen ihre Vermarktungsansprüche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres Eigentums auch dann als Bil...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Als Bildrechte bezeichnet man dreierlei: (1) Die Urheberrechte des Urhebers für seine Lichtbildwerke (Photo-, Film-, Videoaufnahmen u.ä.) sind in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt. Zu den Verwertungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungs...
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https://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon
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