[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Jagdamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amt, d. i. Bedienung, bey dem Jagdwesen eines Herren. 2) Ein Collegium mehrerer Personen, welches in Sachen, die zur Jagd gehören, erkennet und richtet.
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