
Itio in Partes (lat.) bedeutet das „Auseinandertreten“ der verschiedenen Parteien. Namentlich geht der Begriff auf einen Abstimmungsmodus des frühen deutschen Reichstags zur Beschlussfindung in Religionssachen zurück. Das Itionsrecht im deutschen Reichsrecht bezog sich auf die Befugnis der Reichsstände, Entscheidungen der katholischen und d...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Itio_in_partes

Itio in Pạrtes die, Trennung einer Versammlung in Gruppen, deren Einzelbeschlüsse übereinstimmen müssen, damit ein Gesamtbeschluss gültig wird. Von Bedeutung war die konfessionsbedingte Itio in Partes im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches nach dem Westfälischen Frieden 1648 (Teilung in...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Itio in partes (lat.), das "Auseinandertreten" der verschiedenen Parteien; eine Art der Abstimmung, die namentlich auf dem frühern deutschen Reichstag in Religionssachen, wenn Katholiken und Protestanten getrennt stimmten, stattfand; s. Jus eundi in partes.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im dt. Reichstag eine 1648 – 1806 bestehende Bestimmung, wonach über Reichsvorlagen, die Religionssachen betrafen, nach Konfessionen getrennt abgestimmt werden musste ( Corpus catholicorum u. Corpus evangelicorum ).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/itio-partes
Keine exakte Übereinkunft gefunden.