[Achtung: Schreibweise von 1811] Irren, verb. reg. welches auf doppelte Art üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1. Hin und her gehen, und in engerer Bedeutung ohne bestimmte Absicht, ohne Kenntniß der Gegend, hin und her gehen, oder sich hin und her bewegen. In der Welt herum irren. Ein irrender Ritt...
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(Text von 1910) Fehlen
1). Irren
2). Fehlen ist allgemeiner als
irren; es deutet sowohl an, daß man etwas unrichtig erkenne, etwas Falsches oder nur Scheinbares für wahr oder wirklich halte, als auch, daß man unrecht handle. Ferner kann es ebensogut ein vorsätzliches wie ein unvorsätzliches Erkenne...
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