
Interstitien bezeichnen im katholischen Kirchenrecht den Zeitraum zwischen dem Empfang der einen und der nächsthöheren Weihestufe. In dieser Zeit sollte sich der Geweihte auf der erreichten Weihestufe bewähren. Nachdem der Begriff im CIC nicht mehr auftaucht, ist der Begriff weitgehend ungebräuchlich geworden. Das Kirchenrecht schreibt in can....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interstitien
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