
oder auch: Zwischenschein Vorläufige Bescheinigung über den Besitz von Wertpapieren vor ihrer endgültigen Ausfertigung; wird z.B. bei Neugründung einer Aktiengesellschaft ausgestellt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

oder auch: Zwischenschein Vorläufige Bescheinigung über den Besitz von Wertpapieren vor ihrer endgültigen Ausfertigung; wird z.B. bei Neugründung einer Aktiengesellschaft ausgestellt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Ein Interimsschein, auch als Zwischenschein bezeichnet, ist die vorläufige Bescheinigung über den Besitz von Wertpapieren vor ihrer endgültigen Ausfertigung; dieser wird z. B. bei Neubegründung einer Aktiengesellschaft ausgestellt. © Deutsches Derivate Institut
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https://www.onpulson.de/lexikon/2256/interimsschein/

Interimsschein (Interimsquittung), die vorläufige Bescheinigung über den Empfang einer Zahlung, welche einstweilen bis zur Ausfertigung einer förmlichen Quittung oder eines förmlichen Schuldscheins ausgestellt und dann gegen dieses Dokument umgetauscht wird. Interimsscheine über die Voll- oder Teileinzahlung auf eine Aktie (Aktienpromessen, -C...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Zwischenschein) Bei Gründung einer AG oder nach einer Kapitalerhöhung dürfen bis zur endgültigen Herstellung der Aktien Interimsscheine ausgegeben werden. Diese treten zunächst an die Stelle der Aktien und sind für den Eigentümer eine vorläufige Bescheinigung. Es sind Wertpapiere ; sie müssen auf den Namen des Inhab...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/interimsschein-zwischenschein/inte
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