
Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet. Ist die Schuldnerin eine juristische Person, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a InsO. Diese einheitliche Reg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung

Insolvẹnzverschleppung, Verzögerung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Geschäftsführer einer GmbH, die Vorstandsmitglieder einer AG oder Genossenschaft, die organschaftlichen Vertreter einer OHG oder KG, bei der kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind verpfl...
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