
Mit Insolvenzforderung wird die Forderung eines Insolvenzgläubigers gegen den insolventen Schuldner (früher Gemeinschuldner) bezeichnet.
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https://www.lexexakt.de/glossar/insolvenzforderung.php

im Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter angemeldete Forderung eines Insolvenzgläubigers. Keine Insolvenzforderung sind i. d. R. familienrechtliche Unterhaltsansprüche (§40 InsO). Ist die Forderung nicht auf Geld gerichtet, wird sie mit ihrem Geldwert zur Zeit der Verfahrenseröffnung angesetzt (§45 InsO). Die der Bank als Insolvenzglä......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/insolvenzforderung/insolvenzforder

der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner begründete persönliche (nicht dingliche) Anspruch eines Insolvenzgläubigers.
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https://www.wissen.de//lexikon/insolvenzforderung
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