
Nach den Satzungen der Handwerksinnungen führt der Innungsvorstand (§ 66 HandwO) i.d.R. die Bezeichnung Obermeister der Innung. Landesinnungsmeister ist die satzungsgemäße Bezeichnung des Vorsitzenden des Vorstands des Landesinnungsverbandes.
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Innungsmeister.htm

Nach den Satzungen der Handwerksinnungen führt der Innungsvorstand (§ 66 HandwO) i.d.R. die Bezeichnung Obermeister der Innung. Landesinnungsmeister ist die satzungsgemäße Bezeichnung des Vorsitzenden des Vorstands des Landesinnungsverbandes.
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https://www.gbt.ch/Lexikon/I/Innungsmeister.html
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