
Ein Index-Optionsschein verbrieft seinem Käufer das Recht auf eine Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten Indexstands. Da ein Index als Bezugsobjekt nicht lieferbar ist, bestehen nur Ansprüche auf Ausgleichszahlung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101
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