
Der Immobiliardarlehensvertrag ist nach deutschem Recht eine Sonderform des Verbraucherdarlehensvertrages. Der Immobiliardarlehensvertrag ist in {§|503|bgb|juris} BGB definiert: Es handelt sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag, der durch Grundpfandrechte abgesichert ist und der zu Bedingungen erfolgt, die für grundpfandrechtlich abgesicherte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Immobiliardarlehensvertrag
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