
Mit Friedensleistungen wurden im Deutschen Reich solche, nicht in Geld bestehende Vermögensleistungen bezeichnet, die vom Staat zur Unterhaltung der bewaffneten Macht in Friedenszeiten von der Bevölkerung (den Untertanen) gefordert wurden. Diese Forderungen durften nur gegen Vergütung (Entschädigung) erhoben werden. Geregelt wurden die Frieden...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedensleistungen

(Naturalleistungen), öffentlichrechtliche, entgeltliche Leistungen an die bewaffnete Macht in Zeiten des Friedens und Aufruhrs (Aufstands). Sie bestehen in der Quartierleistung (Gewährung von Wohn- und Stallräumen) und, insoweit der militärische Bedarf nicht anders gedeckt werden kann, in der Vorspa...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.