
Normative Immissionsgrenzwerte der Technischen Anleitung Luft 1986 zum Schutz vor Gesundheitsgefahren bzw. vor `erheblichen Nachteilen und Belästigungen`: IW1: Langzeitgrenzwert (für den Gesamtmittelwert). IW2: Kurzzeitgrenzwert (für das 95-Perzentil der Halbstundenmittelwerte). Querverweis: Grenzwerte, I1, I2
Gefunden auf
https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=3437

Immissionswerte sind die in der Technischen Anleitung Luft festgelegten Grenzwerte, die nach Lang Kurzzeiteinwirkungen unterschieden werden.
Gefunden auf
https://umweltdatenbank.de/lexikon/immissionswerte.html

Immissionswerte, Immissionsgrenzwerte, gesetzlich festgelegte Grenzwerte für Luftverunreinigungen, die in einem Gebiet (einer Messstation) nicht überschritten werden dürfen. Sie sind nach EU-Richtlinien der Jahre 1999 und 2000 neu festgelegt worden und dienen dem Schutz vor Gesundheitsgefahren s...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Immissionswerte: EU-Richtlinien über Grenzwerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren (vom 19. 7. 1999 und 13. 12. 2000) SchadstoffMittelungszeitraumGrenzwertToleranzmarge bis zum Inkrafttreten des GrenzwertesZeitpunkt, bis zu dem der Grenzwert zu erreichen ist Schwebstaub (PM<sub>10</sub&...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Immissionswert: Belästigung Immissionswerte zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder Belästigungen Schadstoff IW 1 IW 2 Staubniederschlag (nicht gefährdende Stäube) 0,35 0,65 g/(m 2 d) Blei und anorganische Bleiverbindungen als Bestandteile des Staubniederschlags – angegeben...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/immissionswerte
Keine exakte Übereinkunft gefunden.