
Immediatrecht oder Immediatvortragsrecht ist ein Recht zum unmittelbaren Vortrag beim Staatsoberhaupt unter Umgehung einer möglichen Zwischeninstanz bzw. regelt, wer von diesem Recht Gebrauch machen durfte. In Preußen hatte außer dem Ministerpräsidenten zunächst lediglich der Kriegsminister das Immediatrecht; darüber hinaus hatten die Komman...
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