
ịllegitim , illegitimus , unrechtmäßig, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend; auch unehelich, Gegensatz: legitim.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

unehelich
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Unehelich.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42308

Illegitim (lat.), ungesetzmäßig, besonders dem Ehe- oder Erbrecht zuwider, in keiner gesetzmäßigen (legitimen) Ehe erzeugt; Illegitimität, Ungesetzmäßigkeit, Abstammung aus illegitimer Ehe.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1927) Illegitim
v. lat. unrechtmäßig; unehelich, Illegitime Schmerzen, die nicht durch körperliche Veränderungen hervorgerufen werden, Psychalgien.
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https://www.textlog.de/14969.html
(allgemein) unehelich.
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https://www.wissen.de//lexikon/illegitim-allgemein
(Recht) unrechtmäßig.
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https://www.wissen.de//lexikon/illegitim-recht
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