[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hufenrecht, des -es, plur. inus. an einigen Orten Oberdeutschlandes, das Recht des Grundherren, nach dem Tode eines dienstpflichtigen Hüfeners, etwas von dessen Verlassenschaft zu fordern. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3439