[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hoheitsrecht, des -es, plur. die -e, Rechte, welche aus der höchsten landesherrschaftlichen Gewalt herfließen; Majestäts-Rechte, Regalien. Jemanden mit den Hoheitsrechten belehnen. Ein Hoheitsrecht ausüben.
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H. sind Befugnisse, die dem Staat zur Ausübung seiner inneren Souveränität (die durch Verfassung und Gesetze begrenzt ist) und seiner äußeren Souveränität (die durch völkerrechtliche Verträge begrenzt ist) zustehen. H. zum Erreichen der Staatsziele und zur Ausübung der Staatsgewalt sind vor allem die Rechtsetzungsbefugnis, die Polizeigewa...
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