
Hoheitsbetriebe sind Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (vgl. {§|4|kstg_1977|juris} Abs. 5 Satz 1 KStG sowie R 9 KStR). Sie sind zu unterscheiden von den Betrieben gewerblicher Art. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitsbetrieb
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