
Das Hofgericht war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit das höchste landesherrliche Gericht. Es fungierte vor allem als Zivilgericht. Hofgerichte existierten sowohl an den Höfen der weltlichen und geistlichen Reichsfürsten, als auch am Hof des Kaisers. Ein sehr angesehenes Hofgericht befand sich in Rottweil. Es wurde begründet zur Zeit, a...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hofgericht
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hofgericht, des -es, plur. die -e. 1) Ein hohes Landesgericht, vor welchem die sonst keinem Untergerichte unterworfenen Stände, und andere befreyete Personen ihr Recht nehmen können und müssen, in welchem der Landesherr ehedem selbst präsidirte, jetzt aber solches einem Hofrichter üb...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2880

Hofgericht, Bezeichnung für 1) das Gericht eines Grundherrn über die abhängigen Bauern; 2) das oberste Gericht des Reiches (königliches Hofgericht, Reichshofgericht, 1235 bis 1450), zuständig u. a. für die Reichsacht; 3) territoriale Hofgerichte, die sich zum Teil zu erstinstanzlichen Gerichten für ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Hofgericht (mhd. hoveteidinc; mlat. judicium curiae, judicium camerae). 1. Gericht eines Grundherren; zuständig für liegenschaftliche Streitsachen der grundherrlichen Bauern. Als Richter fungiert der Grundherr, stellvertretend der Meier. Schöffen sind die Hofgenossen. 2. Das königliche Hofgericht wa...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Hofgericht , ehedem Bezeichnung für ein Obergericht, namentlich für das ehemalige Reichskammergericht und den Reichshofrat. In Baden befanden noch in neuester Zeit Hofgerichte und als höchste Instanz das Oberhofgericht in Mannheim; mit der allgemeinen deutschen Gerichtsorganisation ist diese Bezeichnung in Wegfall gekommen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Gericht des deutschen Königs) das Gericht des dt. Königs im MA (auch Reichshofgericht ), im 15. Jh. vom Reichskammergericht u. Reichshofrat abgelöst.
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https://www.wissen.de//lexikon/hofgericht-gericht-des-deutschen-koenigs
(Gericht des fürstlichen Landesherrn) das Gericht des fürstl. Landesherrn eines dt. Territorialstaats.
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https://www.wissen.de//lexikon/hofgericht-gericht-des-fuerstlichen-landeshe
(Grundherr) 1. das Gericht des Grundherrn über seine Eigenleute und Hörigen (auch Fronhofgericht, Bauding, Hubding ). Richter waren der Vogt, Schulze oder Meier; – 2. das Gericht des deutschen Königs im Mittelalter (auch Reichshofgericht ), im 15. Jahrhundert vom Reichskammergericht und Reichshofrat abgelöst; –...
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https://www.wissen.de//lexikon/hofgericht-grundherr
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