Hinweisbeschluss Bedeutung

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Hinweisbeschluss

Hinweisbeschluss Logo #42834Als Hinweisbeschluss wird im Zivilprozessrecht ein Beschluss bezeichnet, mit dem das Gericht einen nach § 139 Abs. 1 bis 3 ZPO erforderlichen Hinweis erteilt. Beispiel: A verklagt den B auf Zahlung von 20.000,- Euro aus einem Kaufvertrag. B verteidigt sich damit A habe ihm die Zahlung gestundet. Das Gericht gelangt aufgrund der ihm bekannten Tatsa...
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