
Ein Hinterlieger ist ein Grundstückseigentümer oder ähnlich Berechtigter, dessen Grundstück nicht – wie das eines Anliegers – direkt an einem Weg oder Wasserweg liegt, sondern nur indirekt erreichbar ist. Entsprechend finden sich Regelungen im Baurecht, Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht und im Nachbarschaftsrecht, die etwa einen Hinterl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hinterlieger
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