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Hinterlegung Logo #42000[Verzug] - Die Hinterlegung ist im Schuldrecht ein Instrument, um sich im Falle eines Annahmeverzugs durch den Gläubiger von der Leistungspflicht zu befreien. == Deutschland == Nach dem deutschen Schuldrecht ist ein Schuldner zur Hinterlegung berechtigt, wenn sein Gläubiger in Annahmeverzug ist, eine Ungewissheit über di...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Hinterlegung_(Verzug)

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Hinterlegung Logo #42015(lat. [F.] depositio) ist die im Rahmen eines Schuldverhältnisses erfolgende Übergabe einer hinterlegungsfähigen Sache durch den Schuldner an die öffentliche Hinterlegungsstelle. Sie ist dem klassischen römischen Recht bekannt und wird seit dem Spätmittelalter (Köln 1288) mit dem römischen Recht zu Lasten der bloßen Preisgabe aufgenommen, ...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Hinterlegung Logo #42134Hinterlegt werden können Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten. Vorschriften zur Hinterlegung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Zivilprozess- und der Insolvenzordnung Hinterlegung, die ûbergabe hinterlegungsfähiger Sachen (Geld, Wertpapiere u. a. Urkunden, Kost...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Hinterlegung Logo #42343Ablieferung von Geld, Wertpapieren und sonstigen Urkunden oder Hinterlegung sonstigen Kostbarkeiten bei einer öffentlichen Hinterlegungsstelle oder Hinterlegungskasse zur Aufbewahrung bis zur Herausgabe an einen berechtigten Empfänger. Gründe für die Hinterlegung sind: Erfüllungssurrogat (§§ 372 ff.), Hinterle...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Hinterlegung Logo #42834Mit Hinterlegung wird die Übergabe von Geld oder Wertpapieren an eine bestimmte Hinterlegungsstelle bezeichnet, durch die der Berechtigte ein Pfandrecht an der Sache erwirbt (§ 232ff BGB). Voraussetzungen Ein Schuldner kann hinterlegen lassen, wenn der Gläubiger sich im Annahmeverzug befindet oder eine Ungewissheit über die Person des Schuldner...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/hinterlegung.php

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Hinterlegung Logo #42295Hinterlegung (Deposition), die Hingabe beweglicher Sachen zur Aufbewahrung und spätern Wiederherausgabe; im engern Sinn die ûberlieferung von Wertsachen (Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten) an eine öffentliche Behörde (Hinterlegungsstelle) zur amtlichen Aufbewahrung. Die über die erfolgte H. auszustellende Bescheinigung heißt Hinterlegung (Dep...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Hinterlegung Logo #428711. die Hingabe von hinterlegungsfähigen Sachen (Geld, Urkunden, besonders Wertpapiere, Kostbarkeiten) in behördliche Aufbewahrung als Sicherheitsleistung oder als Erfüllung einer (z. B. wegen Gläubigerverzugs oder unverschuldeter Unkenntnis der Person des Gläubigers) nicht durch unmittelbare Leistung an den Gläubiger erfüllbar...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/hinterlegung
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