
Heranwachsender ist in Deutschland nach {§|1|jgg|juris} Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat. Bei Heranwachsenden handelt es sich juristisch um einen Teil der Gruppe der „jungen Menschen“ gemäß {§|7|sgb_8|juris} Abs. 3 SGB VIII. == Gesetzliche Stellung == Di...
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Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer das 18. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 JGG). Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer das vierzehnte aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 JGG).
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https://www.lexexakt.de/glossar/heranwachsender.php
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