Heiratsverbot Bedeutung

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Heiratsverbot

Heiratsverbot Logo #42177(Text von 1927) Heiratsverbot gerechtfertigt bei Phthisikern, zumal wenn sie aus disponierter Familie stammen, bei Epileptischen, Kranken mit periodischer oder chronischer Geisteskrankheit, ungeheilter Syphilis usw. (Bei letzteren eventuell temporäres Verbot.)
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