
Zur Hochzeit seines Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber eine Beihilfe zahlen. Die Zuwendung kann in Geld oder in Geldeswert (Sachwerten) gezahlt werden. Neuregelung ab 1.1.2006: Mit dem 'Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm' wurde die Heiratsbeihilfe ersatzlos gestrichen. ...
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