
Mit dem Konditionsgewährer vereinbarte Kondition. Bei periodisch abzurechnenden Konditionen gibt die Hauptkondition den zeitlichen Rahmen an, d.h. die Gültigkeitszeiträume der Periodenkonditionen dürfen nicht außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Hauptkondition liegen. Die Endabrechnung einer Absprache erfolgt immer mit der Hauptkondition.
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