
ist das gegenseitige Handgeben zweier Vertragspartner zum Zeichen des Abschlusses des Geschäftes im deutschen Recht, dem bei den Römern lat. manum dare entspricht.Siegel, H., Handschlag und Eid, 1894
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Handschlag, des -es, plur. die -schläge 1) Ein Schlag mit der Hand, besonders an den Kopf des andern, eine Ohrfeige, Maulschelle; im welchem Verstande es veraltet ist. Bey dem Tatian Hantslac...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_665

Handschlag: Der Pferdekauf per Handschlag ist heute noch üblich. Handschlag, im älteren deutschen Recht eine Form des Vertragsabschlusses oder der Begründung vertraglicher Haftung; hat sich in der Volkssitte ebenso wie in manchen Handelsbräuchen erhalten. So versicherte zum Beispiel der Eigentü...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Handschlag , die Darreichung oder das Einschlagen der Hand zum Zeichen der Verbindlichkeit eines Versprechens, eine Sache, die bei den Deutschen stets von großem Gewicht war. Beim Handel, namentlich auf Viehmärkten, kommt der H. noch jetzt als Zeichen des erfolgten Vertragsabschlusses vor. Vgl. Hand, S. 66, und Handgelöbnis.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das Händeschütteln (sich die Hand geben) von Partnern eines Rechtsgeschäfts oder zwischen Dienstvorgesetzten und Untergebenen zur Bekräftigung oder zur besonderen Verpflichtung.
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https://www.wissen.de//lexikon/handschlag
Keine exakte Übereinkunft gefunden.