[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Handleuchter, des -s, plur. ut nom. sing ein kleiner Leuchter, welcher statt des Fußes eine Schale mit einem Handgriffe hat, ihn in der Hand herum zu tragen.
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(Armleuchter / Handleuchter) An der Wand befestigter, wegstehender mehr oder weniger geformter ein- oder mehrarmiger Wandleuchter, oder in der Hand getragener Leuchter. Bei händischer Tragfähigkeit, bezeichnet man damit jeden kleinen, leicht tragbaren Leuchter. Handleuchter, egal ob ein- oder mehrarmig wie z.B. die Girandole, setzt fünf Funktion...
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Meist nur für eine Kerze vorgesehener tragbarer niedriger Kerzenleuchter. Je nach dem Zeitstil besteht ein Handleuchter aus einer 'Tülle' mit oder ohne 'Dorn', einem 'Tropfring', sowie einem 'Schaft' (Stiel) und 'Fuß'.
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