[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rechtsfall, des -es, plur. die -fälle, ein Fall, eine Begebenheit, welche das Recht, d. i. die Gesetze, betrifft, aus den Gesetzen bestimmt oder ein schieden werden muß.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_678

Rechtsfall , eine Handlung, auf welche eine Rechtsvorschrift Anwendung findet. Die konstante Entscheidung gleichartiger Rechtsfälle bildet den Gerichtsgebrauch (s. d.), welcher für die künftige Entscheidung analoger Rechtsfälle von großer Wichtigkeit ist. Besonders in England wird ein großes Gewicht auf frühere rechtliche Entscheidungen gele...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.