[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Handhabe, plur. die -n, derjenige Theil eines Gefäßes oder Werkzeuges, der ausdrücklich dazu bestimmt ist, dasselbe dabey zu haben oder zu halten, oder auch es daran aufzuheben, daher es in... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_620