
Handelsbuch ist der bankaufsichtsrechtliche Begriff für Positionen in Finanzinstrumenten, Anteilen und handelbaren Forderungen, die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis- und/oder Zinsschwankungen gehalten werden. Darunter fallen auch eng mit Handelsbuchpositionen verbundene Positionen, di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbuch

ist das seit dem Spätmittelalter vom Händler über seine Geschäfte geführte Buch, das in der Neuzeit auch rechtlich den Beweis erleichtert (ALR [1794]).Köbler, DRG 167
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Zur Anwendung bestimmter Sondervorschriften des Kreditwesengesetzes unterscheidet dieses Gesetz nach Handelsbuchinstituten und Nichthandelsbuchinstituten. Handelsbuchinstitute führen ein Handelsbuch. In diesem sind alle Positionen zusammenzufassen, die zum Zweck des Weiterverkaufs erworben werden od...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Zur Anwendung bestimmter Sondervorschriften des Kreditwesengesetz es unterscheidet dieses Gesetz nach Handelsbuchinstituten und Nichthandelsbuchinstituten. Handelsbuchinstitute führen ein Handelsbuch. In diesem sind alle Position en zusammenzufassen, die zum Zweck des Weiterverkaufs erworben werden oder mit denen ein Handelserfolg erzielt werden ....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/handelsbuch/handelsbuch.htm
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