
Hammerherrschaft, Kulturgeschichte: Bezeichnung für eigene Gerichtsbarkeit des [Hammerherrn], Ausdruck des Strebens frühbürgerlicher Unternehmer nach Feudalbesitz; schloss oft nicht nur das eigene Werk, sondern auch Vorwerke (Hammergüter), Mühlen, Wald, Werksiedlungen und zum Teil ganze Geme...
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