
Halbsouverän werden solche Staaten genannt, deren Selbständigkeit zu gunsten eines andern Staats oder zu gunsten einer staatlichen Vereinigung beschränkt ist. Letzteres ist insbesondere in Ansehung der zu dem gegenwärtigen deutschen Gesamtstaat (Bundesstaat) gehörigen deutschen Einzelstaaten der Fall. Auch die Kantone der Schweizer Eidgenossen...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.