
Von einer Haftung nach Firmenfortführung spricht man, wenn der Erwerber eines Handelsunternehmens, dieses unter der bisherigen Firma fortführt und daher gemäß § 25 HGB für die vorher begründeten Verbindlichkeiten haftet. • Vorliegen eines Handelsgeschäfts • Verbindlichkeiten des früheren Inhabers des Handelsgeschäfts • Erw...
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