
Eine Haftung, eine Bürgschaft gemäß den §§ 1346 und 1348' 1367 ABGB oder Garantie, des Bundes darf nur der/die BundesministerIn für Finanzen übernehmen. Dieser darf eine Haftung nur nach Maßgabe der hiefür im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/H.shtml
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