
Haftendes Eigenkapital ist der bankspezifische Oberbegriff für jene Eigenkapitalpositionen der Bankbilanz, die bankaufsichtsrechtlich für die Forderungen der Gläubiger der Kreditinstitute haften, und zwar Kernkapital und Ergänzungskapital. Nach {§|10|kredwg|juris} Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) muss jedes Kreditinstitut im Interesse der Erfü...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Haftendes_Eigenkapital

Begriff aus dem Kreditwesengesetz (KWG). Gem. § 10 I KWG muss jede Bank ein angemessenes Eigenkapital aufweisen, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommen zu können. Die Bestandteile des haftenden Eigenkapitals werden in § 10 II KWG in Abhängigkeit von der Rechtsform und in § 10a ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/H/Haftendes_Eigenkapital.htm

Begriff aus dem Kreditwesengesetz (KWG). Gem. § 10IKWG muß jede Bank ein angemessenes Eigenkapital aufweisen, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommen zu können. Die Bestandteile des haftenden Eigenkapitals werden in § 10 II KWG in Abhängigkeit von der Rechtsform und in § 10a KWG für Kreditinstitutsgruppen definiert. Di...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Haftendes_Eigenkapital.html
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