[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hafen-Capitän, des -es, plur. die -e, ein vornehmer Bedienter in ansehnlichen Häfen, welcher für die Ordnung und Sicherheit des Hafens sorget, und die darin befindlichen Zeughäuser und Truppen... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_165