[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landstube, plur. die -n. 1) Diejenige Stube, oder dasjenige Zimmer, worin sich die Landstände versammeln. 2) Dasjenige Zimmer, in welchem ein Land- oder Provinzial-Gericht gehalten wird, und dieses Gericht selbst. 3) Dasjenige Zimmer, worin sich ein für die Güter oder Districte auf dem... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_345